Jagdsaison 2021 - Jagd- und Schonzeiten von Wildtieren nach dem Bundesjagdgesetz
Wer in Deutschland jagen will, muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn nicht jedes Wildtier darf jederzeit und überall erlegt werden. Das regeln hierzulande das Bundesjagdgesetz, die bundesweite Verordnung zu Jagdzeiten sowie regionale Jagdbehörden.
Zeitfenster für die Jagd
Ausschlaggebend ist, dass Wild nur zu bestimmten Zeiten und in festgelegten Revieren gejagt werden darf. Die Zeiträume für die Jagd variieren von Region zu Region um einige Wochen, da es den einzelnen Bundesländern zusteht, Jagdzeiten abzukürzen oder aufzuheben. Selbst innerhalb derselben Wildart können die Jagdzeiten variieren, da nach Geschlecht und Alter der Tiere unterschieden wird. Rotwild darf in der Regel von August bis Januar gejagt werden, Rehböcke von Mai bis Mitte Oktober, Rebhühner lediglich im September und Oktober. Wildkaninchen und Frischlinge, sprich die Jungen des Wildschweins, dürfen sogar das ganze Jahr über erlegt werden, da diese Bestände sehr groß sind.
Schonzeit für den Nachwuchs
In den übrigen Monaten ist die sogenannte Schonzeit. Wildtiere dürfen in diesen Zeiträumen nicht bejagt werden, damit diese ihre Jungen großziehen und den Bestand sichern können. Zur Schonzeit zählen in der Regel die ersten Monate eines Jahres bis zum Frühling. In manchen Fällen darf das männliche Wild auch in diesen Zeiträumen gejagt werden, wenn für den Wurf und die Aufzucht nur das weibliche Tier erforderlich ist. Dennoch ist dies eher selten der Fall und daher sollten sich Jäger an die Schonzeiten für das Wild halten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem gilt für einzelne Tierarten in bestimmten Regionen derzeit eine ganzjährige Schonzeit – je nachdem, wie es um den Bestand steht. So dürfen mancherorts Bläss- oder Ringelgänse, Rebhühner, bestimmte Enten- oder Taubenarten sowie Auerwild das ganze Jahr über nicht bejagt werden.
Bundesweite Jagd- und Schonzeiten 2021 nach dem Bundesjagdgesetz zur Übersicht
In Deutschland hat das Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Einfach erklärt: Grundsätzlich gilt Bundesrecht, wenn die Länder jedoch eigene Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere für die Jagdzeiten. Nur wenn ein Bundesland für eine Tierart keine abweichende Regelung hat, gelten die Jagdzeiten aus der JagdzeitV 1977. Informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Abweichungen bevor Sie auf die Pirsch gehen. Die aktuellen Jagdzeiten für alle bejagbaren Tierarten finden Sie auf der Jagdzeiten-Seite des jeweiligen Bundeslandes.
WILDART | JAGDZEIT |
Rotwild - Kälber | 01.08.-28.02. |
Rotwild - Schmalspießer | 01.06.-28.02. |
Rotwild - Schmaltiere | 01.06.-31.01. |
Rotwild - Hirsche u. Alttiere | 01.08.-31.01. |
Damwild - Kälber | 01.09.-28.02. |
Damwild - Schmalspießer | 01.07.-28.02. |
Damwild - Schmaltiere | 01.07.-31.01. |
Damwild - Hirsche u. Alttiere | 01.09.-31.01. |
Sikawild - Kälber | 01.09.-28.02. |
Sikawild - Schmalspießer | 01.07.-28.02. |
Sikawild - Schmaltiere | 01.07.-31.01. |
Sikawild - Hirsche u. Alttiere | 01.09.-31.01. |
Rehwild - Kitze | 01.09.-28.02. |
Rehwild - Schmalrehe | 01.05.-31.01. |
Rehwild - Ricken | 01.09.-31.01. |
Rehwild - Böcke | 01.05.-15.10. |
Elchwild | keine (1) |
Gamswild | 01.08.-15.12. |
Muffelwild | 01.08.-31.01. |
Steinwild | keine (1) |
Wisent | keine (1) |
Schwarzwild (Frischlinge) | 01.01.-31.12. (2) |
Feldhase | 01.10.-15.01. |
Schneehase | keine |
Wildkaninchen | 01.01.-31.12. (2) |
Murmeltier | keine (1) |
Luchs | keine (1) |
Wildkatze | keine (1) |
Fuchs | 01.01.-31.12. (2) |
Dachs | 01.08.-31.10. |
Fischotter | keine |
Baummarder | 16.10.-28.02. |
Steinmarder | 16.10.-28.02. |
Iltis | 01.08.-28.02. |
Hermelin | 01.08.-28.02. |
Mauswiesel | 01.08.-28.02. |
Seehund | keine (1) |
Auerwild | keine (1) |
Birkwild | keine (1) |
Rackelwild | keine (1) |
Haselwild | keine (1) |
Rebhuhn | 01.09.-15.12. |
Fasan | 01.10.-15.01. |
Wachtel | keine (1) |
Alpenschneehuhn | keine (1) |
Wildtruthahn | 15.03.-15.05. u. 01.10.-15.01. |
Wildtruthenne | 01.10.-15.01. |
Ringeltaube | 01.11.-20.02. |
Türkentaube | 01.11.-20.02. |
Höckerschwan | 01.11.-20.02. |
Blässgans | 01.11.-15.01. |
Graugans | 01.08.-31.08. u. 01.11.-15.01. |
Kanadagans | 01.11.-15.01. |
Ringelgans | 01.11.-15.01. |
Saatgans | 01.11.-15.01. |
Stockente | 01.09.-15.01. |
Pfeifente | 01.10.-15.01. |
Krickente | 01.10.-15.01. |
Spießente | 01.10.-15.01. |
Bergente | 01.10.-15.01. |
Reiherente | 01.10.-15.01. |
Tafelente | 01.10.-15.01. |
Samtente | 01.10.-15.01. |
Trauerente | 01.10.-15.01. |
Säger | keine (1) |
Haubentaucher | keine (1) |
Waldschnepfe | 16.10.-15.01. |
Blässhuhn | 11.09.-20.02. |
Lachmöwe | 01.10.-10.02. |
Sturmmöwe | 01.10.-10.02. |
Silbermöwe | 01.10.-10.02. |
Mantelmöwe | 01.10.-10.02. |
Heringsmöwe | 01.10.-10.02. |
Großtrappe | keine (1) |
Graureiher | keine (1) |
Falken | keine (1) |
Greife | keine (1) |
Kolkrabe | keine (1) |
Anmerkungen zu den Jagd- und Schonzeiten
(1) Keine Jagd- oder Schonzeit festgelegt, aber als Tierart im Bundesjagdgesetz. Somit gilt eine ganzjährige Schonzeit. (§ 22 Abs. 2 BJagdG).
(2)Für Frischlinge und Überläufer (Schwarzwild) sowie Füchse und Wildkaninchen ist keine Schonzeit festgelegt, aber während der Setzzeiten ist die Jagd auf Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, verboten. (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977 und § 22 Abs. 4 BJagdG).
Bundesjagdgesetz und Bundesjagdverordnung
BJagdG (Bundesjagdgesetz) vom 29. September 1976 (letzte Änderung vom 29. Mai 2013): http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg
JagdzeitV 1977 (Verordnung über die Jagdzeiten [imbund]) vom 2. April 1977 (letzte Änderung vom 25. April 2002): http://www.gesetze-im-internet.de/JagdzeitV_1977
Wichtiger Hinweis:
Alle auf huntworld.de veröffentlichten Jagdzeiten und Schonzeiten sind ohne Gewähr. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und kontrolliert. Fehler lassen sich leider nicht immer ausschließen. Maßgeblich für Jäger sind alleine die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer und des Bundes.